Das Jahr 1994 markierte einen Meilenstein in der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs in der Steiermark: Seither fahren alle Busse, Straßenbahnen und Züge im Großraum Graz zum einheitlichen Tarif der Verbund Linie (seit 1997 auch in der gesamten Steiermark). Im März 2004, zehn Jahre, mehr als 600 Millionen Fahrgäste und fast 100 Millionen verkaufte Fahrkarten später, werden Verträge neu geregelt, um den Weiterbestand des Verkehrsverbundes zu sichern.
„Erstmals urkundlich erwähnt” sind die Bemühungen um den Zusammenschluss der öffentlichen Verkehrsmittel mit dem Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Februar 1978, einen „Koordinationsausschuss für die vorbereitenden Arbeiten eines Verkehrsverbundes im Grazer Zentralraum” einzuberufen. Seit 1986 gab es einen partiellen Tarifverbund für Zeitkartenbenützer (für Umsteiger auf GVB, heute Graz Linien). Der Grazer Tarifverbund ´90 brachte später für GVB-Umsteiger auch rabattierte Einzel- und Tageskarten. Danach dauerte es noch bis zum 28. Februar 1994: Unter dem Markennamen „Die Verbund Linie” startete der Verkehrsverbund zunächst mit 40 Verkehrsunternehmen und 260 Linien im Großraum Graz, die in der ersten Phase stark auf Graz ausgerichtet waren: Das Verbundgebiet umfasste die Weststeiermark, einen Großteil der Oststeiermark inkl. dem Korridor nach Hartberg sowie einem Korridor nach Bruck an der Mur. Im Februar 1996 gelang mit der Installierung des Regionalbus Aichfeld eine Vorleistung auf die Ausweitung der Verbund Linie auf die ganze Steiermark, die im März 1997 Wirklichkeit wurde. Heute können knapp 500 Verbundlinien von 57 Verkehrsunternehmen steiermarkweit zum einheitlichen Tarif benützt werden. 2.155 Orte sind an 7.500 Haltestellen im 10.000 Kilometer langen Liniennetz erreichbar. An einem durchschnittlichen Werktag sind rund 13.500 Fahrplankurse in diesem Netz unterwegs.
Zur leichten Berechnung des neuen, einheitlichen Verbundtarifs ist das Verbundgebiet räumlich in einzelne Tarifzonen eingeteilt. So wie dem Autofahrer das gesamte Straßennetz zur Verfügung steht, so sollte auch der Fahrgast das gesamte Angebot innerhalb der gewählten Zonen und während der Geltungsdauer uneingeschränkt benützen dürfen. Heute gibt es nur noch Zeitkarten, der Fahrpreis errechnet sich aus der Anzahl der Zonen und der gewünschten Gültigkeitsdauer. Damit existieren auch keine unterschiedlichen Tarife mehr zwischen Bahn, Bus und Tram. Der im Geldbörsel spürbare Vorteil für die Fahrgäste: Mit dem Tarif der Verbund Linie sind vor allem die Wochen-, Monats- und Jahreskarten stark vergünstigt und liegen im österreichweiten Vergleich am unteren Ende.
Die operative Abwicklung der Verbund Linie in den Bereichen Verkehrsangebot, Tarif, Marketing, EDV und Controlling liegt bei der 1991 gegründeten Steirischen Verkehrsverbund GmbH (StVG). Für die derzeit 13 MitarbeiterInnen bedeutet das planerische Arbeit bei neuen Verkehrsangeboten bzw. bei der Abstimmung und Koordination bestehender Linien, Vermarktung von neuen Tarifangeboten für bestimmte Personengruppen oder Regionen, Software-Entwicklung für Ausgabesysteme und die treuhänderische Abwicklung der Finanzflüsse zwischen Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen.
Entsprechend einem mit Bund, Land Steiermark und Stadt Graz abgeschlossenen Grund- und Finanzierungsvertrag werden die verkehrspolitischen Grundsatzentscheidungen über Tarif, Verkehrsangebot und Verbundziele im Lenkungsausschuss getroffen. Die Finanzierung – im Wesentlichen die Stützung des günstigen Verbundtarifes – durch die Gebietskörperschaften erfolgt nach einem vereinbarten Schlüssel (Großraum Graz: Bund 33,33%, Land Steiermark 42,43%, Stadt Graz 24,24%; restliche Steiermark: Bund 33,33%, Land 66,67%). Die Verkehrsunternehmen erbringen die in Kooperationsverträgen geregelten Leistungen unter dem gemeinsamen Logo und anerkennen den einheitlichen Verbundtarif. Im Gegenzug wurden den Verkehrsunternehmen bis Ende 2003 die Alteinnahmen vor Verbundstart wertgesichert garantiert.
Das Bundesgesetz über die Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV-G 1999) gibt den organisatorischen und finanziellen Rahmen für die Verbundreform vor und zielt auf die Erhaltung der bisher erreichten Qualitätsstandards sowie den effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel ab. Kernpunkt der Reform ist die Ablöse der Alteinnahmengarantie durch wertgesicherte und nachfrageabhängige Tarifzuschüsse. Im Unterschied zur bisherigen Regelung, die den Verkehrsunternehmen die Einnahmen garantierte, werden künftig bei steigender Nachfrage die Zuschüsse steigen, bei einem Nachfragerückgang jedoch sinken. Die Verkehrsunternehmen tragen damit (wieder) unternehmerisches Risiko, für die finanzierenden Gebietskörperschaften bedeutet das weniger Risiko und höhere Budgetsicherheit.
Vertragliche Basis der Reform sind neue Grund- und Finanzierungsverträge sowie neue Kooperationsverträge. Daneben kommt es zu einer generellen Überführung der Verbundzuschüsse in eine Bestellung von Verkehrsdiensten (Tarif- bzw. Leistungsbestellungen), die in eigenen Verkehrsdienstverträgen zu regeln sind. Deren Abrechnung erfolgt weiterhin durch die StVG, die auch die Zahlungsströme – wie bisher – im Auftrag der finanzierenden Gebietskörperschaften treuhänderisch lenken wird.