26. 1. 2012
Derzeit führt die ÖBB-Personenverkehr AG eine technische Systemumstellung im Bereich der Ausstellung von VORTEILScards durch. Aufgrund der Umstellung kann es in einzelnen Fällen zu einer Verzögerung bei der Abwicklung von Neuanträgen und Verlängerungen von VORTEILScards kommen. Damit den KundInnen keine Nachteile entstehen, wurden folgende Maßnahmen getroffen:
- Bei Neuanträgen gilt die vorläufige VORTEILScard statt zwei Monate nun drei Monate. Individuell kann bei Bedarf an der Personenkasse eine weitere vorläufige VORTEILScard ausgestellt werden.
- Bei Verlängerungen von VORTEILScards via Zahlschein oder Onlinebanking, bei denen die neue VORTEILScard nicht rechtzeitig zugestellt wurde, gilt die Zahlungsbestätigung (auf ÖVKB: BLZ 18190, Kto.-Nr. 10014006009) drei Monate als vorläufige VORTEILScard – im Fall eines Einziehungsauftrags gilt eine Überweisungsbestätigung drei Monate als vorläufige VORTEILScard. Individuell kann bei Bedarf an der Personenkasse eine weitere vorläufige VORTEILScard ausgestellt werden.
- Anerkennung der VORTEILScard im Verbundtarif: Eine abgelaufene ÖBB-VORTEILScard (Senior, Familie, Spezial, Blind) wird für den Kauf von ermäßigten Stunden- oder 24-Stunden-Karte im Verbundtarif weiterhin anerkannt. Weisen Sie in diesem Fall gegenüber dem Fahrpersonal darauf hin, dass Sie die Verlängerung bereits bezahlt haben bzw. zeigen Sie die entsprechende Zahlungsbestätigung vor.