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Was der steirische Verbundtarif kann und welche Tickets es gibt.

FAQ (häufig gestellte Fragen) für SchülerInnen und Lehrlinge

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Ich möchte für meine Tochter eine Schüler-Jahreskarte für das gesamte Grazer Netz erwerben. Muss ich dazu den Selbstbehalt von € 19,60 zusätzlich überweisen oder ist nur der Betrag von € 80,00 zu bezahlen? Und kann ich (beides) vor Ort bar bezahlen oder muss der Selbstbehalt vorab überwiesen werden?

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Basis bei der Schülerfreifahrt ist in jedem Fall der Freifahrausweis zwischen Wohn- und Schulort. Dafür müssen Sie in jedem Fall vorab den Selbstbehalt mit dem dafür vorgesehenen Erlagschein einzahlen. Den Abschnitt und das von der Schule bestätigte Antragsformular geben Sie dann im Mobilitäts- und VertriebscenterMobilitäts- und Vertriebscenter, Jakoministraße 1, Tel. 0316/887-4224, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr ab. Die Aufzahlung können Sie gleichzeitig machen, Bezahlung in bar oder mit Bankomat-/Kreditkarte möglich.
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Ich habe für meinen Sohn den Selbstbehalt für die Schülerfreifahrt eingezahlt. Mittlerweile ist er von der Schule abgemeldet. Er hat den Ausweis nie abgeholt, d. h. die Freifahrt nicht in Anspruch genommen. Wohin kann ich mich wenden, um die € 19,60 rückerstattet zu bekommen?

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Für Rückforderungen des Selbstbehalts kann man sich an das „Kundenteam Freifahrten beim Finanzamt Graz-Stadt wenden (Tel. 0316/881-538622).
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Ich bin Maturant. Welchen Zeitraum muss ich im Antragsformular angeben?

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Maturanten müssen in ihrem letzten Schuljahr in der Regel zwei Antragsformulare ausfüllen und abgeben: Zu Beginn des Schuljahres bestätigt der Antragsteller (und auch die Schule) den Zeitraum von Schulbeginn bis zum 31. Mai (= letztmöglicher Termin der schriftlichen Matura). Wenn der Schüler für die mündliche Matura zugelassen ist, beantragt er auf einem weiteren Formular den Gültigkeitszeitraum „1. Juni bis Termin der mündlichen Matura. Der SelbstbehaltDer Selbstbehalt ist ein jährlicher Eigenbeitrag, der für den Erhalt des Freifahrausweises bezahlt werden muss. von € 19,60 muss nicht noch einmal bezahlt werden.
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Ich besuche demnächst die Berufsschule. Da ich das Formular für den Freifahrausweis erst in der Schule bekomme, würde ich gerne wissen, ob ich dorthin mit dem Zug fahren kann, ohne etwas zu zahlen bzw. braucht der Schaffner in diesem Fall einen Nachweis?

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Bei Berufschülern gilt – bis zum Erhalt des Freifahrausweises – der Einberufungsbescheid für die Berufsschule als Fahrkarte.
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Ein Lehrling hat seine Abschlussprüfung nicht geschafft und tritt in einem Monat wieder an, die Lehrzeit ist aber schon abgelaufen. Hat er bis zur Prüfung Anspruch auf Freifahrt?

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Nein, der Anspruch erlischt mit dem Ende der Lehrzeit. Man weiß ja nicht, wie oft er die Prüfung wiederholen muss und kann ihm nicht „ewig weiter die Freifahrt geben.
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Wohin kann man sich wenden, wenn der Selbstbehalt für die Lehrlingsfreifahrt zweimal eingezahlt wurde?

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Für Rückforderungen des Selbstbehalts kann man sich an das „Kundenteam Freifahrten beim Finanzamt Graz Stadt wenden (Tel. 0316/881-538622). Oder Sie benutzen das Rückzahlungs-Formblatt, das Sie hier als PDF herunterladen können.
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Gelten die Verbund-Freifahrausweise für alle Fahrten zur Schule/zur Lehrstelle?

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Die Freifahrt der Verbund LinieVerbund Linie ist der Markenname des Verkehrsverbundes Steiermark, alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark sind darin zum einheitlichen Tarif benützbar. in der Steiermark umfasst ausschließlich den Linienverkehr. Merkmale des Linienverkehrs sind veröffentlichte Fahrpläne und gekennzeichnete Haltestellen (Haltestellentafeln). Grundsätzlich steht der Linienverkehr allen Fahrgästen zur Verfügung. Darüber hinaus werden SchülerInnen auch im Gelegenheitsverkehr befördert und können auch dafür Freifahrausweise erhalten. Gemeinden und Schulerhalter können die Einrichtung eines Gelegenheitsverkehrs beantragen, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Die Fahrpläne des Gelegenheitsverkehrs sind nicht veröffentlicht und sind daher auch nicht in der BusBahnBim-Auskunft enthalten. Der Gelegenheitsverkehr darf von anderen Fahrgästen nicht benützt werden. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei den Betreibern des Gelegenheitsverkehrs und beim Finanzamt Graz-Stadt.
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Warum sind die Freifahrausweise so groß?

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Die Ausweise werden seit dem Jahr 2003 steiermarkweit einheitlich ausgegeben. Da die Freifahrausweise in den städtischen Tarifzonen (Graz, Bruck/Kapfenberg und Leoben) nur auf Strecken gelten, musste ausreichend Platz geschaffen werden, um auch eine mögliche, längste Fahrt von Wohnort und Schule ausreichend beschreiben zu können. Mit den (vor allem in Graz) gewohnten Ausweisen im Scheckkartenformat hätte nicht das Auslangen gefunden werden können.
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Was mache ich, wenn ich den Erlagschein für den Selbstbehalt verloren habe?

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Bitte keinen Blanko-Erlagschein verwenden, weil jeder Erlagschein eine eigene ID-Nummer Eine ID-Nummer dient zur eindeutigen Kennzeichnung eines Objektes, in diesem Fall des Erlagscheines hat. Einfach nochmals zur Schule bzw. zum Lehrbetrieb gehen, wo man einen neuen Erlagschein bestellen kann.
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Was mache ich, wenn ich den Freifahrausweis verloren habe?

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Es ist gegen Vorlage einer Verlust-/Diebstahlsanzeige (Polizeiinspektionen, kommunale Servicestellen) jederzeit möglich, beim jeweiligen Verkehrsunternehmen, das den ersten Ausweis ausgegeben hat, eine Ersatzausstellung zu bekommen (Bearbeitungsgebühr € 10,00).
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Brauche ich wirklich immer nur einen Antrag abzugeben?

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Es darf nur ein Antrag abgegeben werden, dieser umfasst alle Fahrten zum Tarif der Verbund LinieVerbund Linie ist der Markenname des Verkehrsverbundes Steiermark, alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark sind darin zum einheitlichen Tarif benützbar.. Fahrten im Gelegenheitsverkehr sind hingegen nicht in den Verkehrsverbund integriert und dürfen daher im Antrag nicht aufscheinen.
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Kann ich bei der Freifahrt Regional- und Stadtverkehrsmittel kombinieren?

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Es dürfen nur Strecken beantragt werden, die dem verkehrsüblichen Weg entsprechen. Bei Fahrten mit dem Regionalverkehr in eine städtische Tarifzone (101, 102, 103) hinein wird im Regelfall davon ausgegangen, dass es verkehrsüblich ist, mit dem Regionalverkehr möglichst nahe an das Ziel der Fahrt (Schule bzw. Lehrstelle) zu kommen. Nicht verkehrsübliche Wege sind:
  • der Umstieg zu einem Stadtverkehrsmittel am Stadtrand
  • die Hinfahrt mit dem Regionalverkehr bis zum Ziel, Rückfahrt nur bis zum Stadtrand mit einem innerstädtischen Verkehrsmittel. Beispiel: Hinfahrt Pirka – Graz Lissagasse, Rückfahrt Lissagasse – Endstation Seiersberg)
Für zusätzliche Fahrten mit städtischen Verkehrsmitteln in den städtischen Tarifzonen 101, 102 und 103 stehen die Aufzahlungsmöglichkeiten mit 101/102/103 Plus zur Verfügung.
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Ich werde als Lehrling in unterschiedlichen Filialen meines Arbeitgebers eingesetzt, was muss ich tun?

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Sofern nicht beide Filialen mit einem Zonen-Freifahrausweis (in der Region) erreichbar sind, gibt es keine Möglichkeit der gleichzeitigen Ausgabe von Ausweisen für mehrere Standorte. Bei Beschäftigung an einem anderen Firmenstandort für mehr als einer Woche kann mit einem neuen Antrag ein neuer Ausweis erstellt werden. Die Gesamtdauer der Anträge mit dem gleichen Selbstbehalt darf aber ein Jahr nicht überschreiten. Erlaubtes Beispiel: Lehrling bei Kaufhauskette, zuerst drei Monate Filiale in Graz-Andritz (erster Antrag), danach Filiale in Graz-Straßgang (neuer Antrag für neun Monate).
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Mein Kind wohnt im Internat. Gibt es für die Fahrt am Wochenende nach Hause jetzt eine Freifahrt?

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Nein, die Freifahrt gibt es nur für tägliche Fahrten, d. h. wenn der/die Schüler/in zumindest vier Mal bzw. der Lehrling zumindest drei Mal pro Woche fährt. Für die Fahrt vom Internat zur Schule bzw. Lehrstelle kann aber Freifahrt beantragt werden. Für die Fahrten am Wochenende nach Hause kann seit Herbst 2002 Heimfahrtbeihilfe beantragt werden. Nähere Informationen bei jedem Finanzamt.
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Ich hab schon für den Lehrlings-Freifahrausweis Selbstbehalt bezahlt. Muss ich für die Berufsschüler-Freifahrausweis noch einmal Selbstbehalt bezahlen?

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Ja, diese zwei Selbstbehalte sind voneinander unabhängig zu bezahlen, und es muss auch für den Berufsschüler-Freifahrausweis ein eigener Antrag abgegeben werden. Einzige Ausnahme: Wenn die Fahrt nur in Graz mit den Graz Linien absolviert und die Berufsschule in Graz besucht wird.
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Wo gelten die Verbund-Freifahrausweise?

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SchülerInnen: in den städtischen Tarifzonen 101 (Graz), 102 (Leoben/Trofaiach) und 103 (Bruck/Kapfenberg) auf definierten Strecken, in allen übrigen Zonen jeweils in der gesamten Tarifzone.
Lehrlinge: in Tarifzone 101 auf Strecken, in allen übrigen Zonen in der ganzen Zone – Ausnahme: Wenn man als Lehrling in Graz mit den Graz Linien fährt und auch die Berufsschule in Graz besucht, gilt die Karte sofort in der gesamten Tarifzone 101.
Tipp: Mit 101/102/103 Plus kann von der Strecke auf die gesamte städtische Tarifzone aufgezahlt werden.
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Wann gelten die Verbundfreifahrausweise?

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Innerhalb des aufgedruckten Zeitraumes an den angegeben Tagen: an allen Werktagen, bei Lehrlingen teilweise an allen Tagen (bei Sonntagsarbeit), bei Berufsschülern gegebenenfalls auch an nur einzelnen Tagen.
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Kann ich in Graz für die Hin- und Rückfahrt unterschiedliche Strecken beantragen?

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Im städtischen Verkehr in Graz ist dies nicht möglich, weil es auf jeder Verbindung zu Schulbeginn (Früh) und Schulende (Mittag/Nachmittag) ein gleich gutes Angebot gibt. Ausnahmen: Linien im Halbstundentakt, z. B. Linie 61.
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Kann ich bei Nutzung des Regionalverkehrs unterschiedliche Strecken beantragen?

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Wenn für Hin- und Rückfahrt unterschiedliche Verkehrsmittel nötig sind, können unterschiedliche Strecken beantragt werden. Wenn man in den städtischen Tarifzonen dadurch an unterschiedlichen Haltestellen zum/vom städtischen Linien umsteigen muss, können in diesem Fall auch für den Stadtverkehr unterschiedliche Strecken beantragt werden.
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Wie weit darf ich fahren, wenn ich von außen in eine städtische Tarifzone (101, 102, 103) komme?

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Innerhalb der städtischen Tarifzonen darf man alle regionalen Verkehrsmittel benützen, mit denen man aus der aufgedruckten Nachbarzone in die städtische Tarifzone kommen kann und umgekehrt. Beispiel: von Laßnitzhöhe mit der Fa. Watzke über Raaba, mit dem Postbus über die Ragnitz und mit dem Regionalzug nach Graz.
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Welche Linien kann ich mit meiner Freifahrausweis in der städtischen Tarifzone (101, 102, 103) nutzen?

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Innerhalb der städtischen Tarifzone darf man parallel führende Parallel führende Linien sind Linien, die auf der selben Strecke fahren. Beispiel: in Graz die Linien 4 und 5 zwischen Andritz und Hauptplatz. städtische Linien benützen. Wichtig: In den städtischen Tarifzonen gibt es aber keine gegenseitige Anerkennung zwischen regionalen und städtischen Linien!
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Meine Fahrt beginnt bzw. endet außerhalb des steirischen Verbundgebietes. Was muss ich tun?

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Den Antrag für die gesamte Strecke bei jenem Verkehrsunternehmen abgeben, das über die Grenze fährt. Man bekommt dann im Regelfall automatisch zwei Ausweise. Ausnahme: Beim Tarifüberlappungsgebiet bis Tamsweg wird nur ein Ausweis ausgestellt.
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Ich habe zwei Lehrlings-Freifahrausweise mit unterschiedlichen Gültigkeitszeiträumen. Was mache ich, wenn eine davon ausläuft?

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Du stellst einen Antrag nur für jenen Teil der Strecke, für den der Ausweis abläuft. Die beantragte Dauer läuft nur bis zum Gültigkeitsende der zweiten Karte, erst danach wird ein durchgehender Verbundausweis ausgestellt. Wenn der Selbstbehalt anlässlich der Beantragung der länger laufenden Karte einbezahlt wurde, ist für diese Teilkarte kein neuer Selbstbehalt zu bezahlen. In einem solchen Fall immer alle Ausweise bei der Antragstellung mitbringen.
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Gelten die Freifahrausweise auch in den Schulferien?

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Die Freifahrausweise gelten in allen Ferien außer in den Sommerferien, und zwar dann auch jeweils an Werktagen von Montag bis Samstag (also nicht an Feiertagen innerhalb der Ferien!). Sonderregelung in Graz: In den Sommerferien fahren Kinder bis zum 15. Geburtstag auf allen städtischen Linien (mit ein- und zweistelliger Liniennummer) in Graz (Tarifzone 101) gratis! Für die Sommerferien gibt´s weiters das Ferien-Ticket.
Info-Box
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Dann mail uns oder ruf´ uns an. Feedback per E-Mail oder telefonisch unter 050-6·7·8·9·10. Wir helfen dir gerne weiter.
Siehe dazu auch


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