Dein Fahrausweis gilt grundsätzlich während des ganzen Schul- oder Lehrjahres an allen Werktagen. D. h. auch in den Weihnachts-, Semester-, Oster- und Pfingstferien, nicht jedoch an Sonn- und Feiertagen.
Besonderheiten für Lehrlinge:
- Bist du BerufsschülerIn, kann die zeitliche Gültigkeit auf einzelne Tage eingeschränkt sein.
- Arbeitest du als Lehrling an Sonn- und Feiertagen bzw. in den Sommerferien, kannst du deine Karte auch in diesen Zeiträumen benützen, wenn du dies beantragt hast. Dies ist dann auf dem Ausweis aufgedruckt.
Zeitliche Erweiterungsmöglichkeiten für Freifahrausweise
- Willst du mit deinem Freifahrausweis in den städtischen Tarifzonen Graz, Leoben und Bruck/Kapfenberg auch an Sonn- und Feiertagen fahren, dann verwende bitte die Aufzahlung 101, 102 oder 103 Plus.
- Willst du auch in den Sommerferien mit Öffis mobil sein, dann ist das Ferien-Ticket das passende Angebot für dich.