Grundsätzlich gilt: In der Steiermark ist jeder Freifahrausweis auf allen Verbundlinien in den aufgedruckten Tarifzonen gültig. Die Angabe der Fahrtstrecke bei der Beantragung dient nur der Berechnung der jeweiligen Tarifzonen.
Zwei wichtige Ausnahmen von dieser Regelung gibt es aber:
Ausnahme 1: Stadtzonen
In den städtischen Tarifzonen 101 (Graz), 102 (Leoben/Trofaiach) und 103 (Bruck/Kapfenberg) gilt dein Freifahrausweis zunächst nur auf der angegebenen Strecke. Auf dieser Strecke können alle städtischen Linien mit ein- und zweistelliger Nummer (bzw. Buchstaben in Leoben) benützt werden. Beispiel: In Graz gilt der Freifahrausweis zwischen Hauptbahnhof und Lendplatz in den
Stadtbuslinien 58/58E und 63, nicht aber für die Regionalbusse. Beachte bitte auch die Sonderregelung für Lehrlinge in Graz (siehe Info-Box rechts).
Ausnahme 2: über die Stadtgrenze
Fährst du mit dem Regionalverkehr (Busse mit dreistelligen Liniennummern sowie alle Züge) in eine dieser drei städtischen Tarifzonen hinein, kannst du in dieser Zone alle regionalen Verkehrsmittel benützen, die aus der aufgedruckten Nachbarzone kommen – also
z. B. von Laßnitzhöhe nach Graz mit dem
Regionalbus über Raaba und mit dem
Regionalbus über Kainbach und auch mit dem
Regionalzug über Raaba. Nicht mit dem Freifahrausweis benützt werden dürfen jedoch die parallel fahrenden städtischen Linien in Graz.
Aufzahlung auf die ganze städtische Zone
Wenn du möchtest, dass dein Strecken-Freifahrausweis in Graz, Leoben/Trofaiach oder Bruck/Kapfenberg in der gesamten städtischen Tarifzone gilt, dann kauf dir bitte die Aufzahlung
101/102/103 Plus.