Kündigung der automatischen Verlängerung bei Bankeinzug
Wenn Sie die automatische Verlängerung einer Halbjahres- oder Jahreskarte (Bankeinzug) stornieren wollen, muss Ihre Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf Ihrer Karte im GVB-
MobilitätszentrumMobilitätszentrum, Jakoministraße 1, Tel. 0316/887-8804, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr bzw. im MVG-Reisebüro eingelangt sein. Dazu genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax, E-Mail) oder der entsprechend ausgefüllte Bestellschein, den Sie per Post oder per Fax übermitteln (siehe Infobox rechts).
Vorzeitige Rückgabe Ihrer Jahreskarte
Sollten Sie Ihre Karte vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht mehr benötigen, können Sie diese ebenfalls dort zurück geben, wo Sie sie gekauft haben: im GVB-Mobilitätszentrum (online bestellte Jahreskarten nur dort) bzw. im MVG-Reisebüro. Abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Monate (Berechnungsbasis: Monatskarte) erhalten Sie den Restbetrag (unter Abzug der Bonusmonate) zurück. Angefangene Monate – beginnend mit dem jeweiligen Datum der Fahrkarte – werden mit dem achten Tag voll gerechnet. Eine allfälliger Bankeinzug in Raten wird gestoppt (Bearbeitungsgebühr: € 10,00).
Bei einer Rückgabe der Fahrkarte vor dem ersten Geltungstag erhalten Sie den gesamten Betrag zurück (Bearbeitungsgebühr: € 10,00).
Änderungen
Geben Sie bitte alle Änderungen zu Name, Adresse oder Konto mit einem formlosen Schreiben oder mit dem Bestellschein den GVB oder der MVG bekannt. Sollte eine Neuausstellung vor Ablauf der Geltungsdauer notwendig werden, kommen Sie bitte mit Ihrer Jahreskarte in eines der beiden Kundenbüros (Bearbeitungsgebühr € 10,00).
Jahreskarte verloren?
Für Ihre nicht-übetragbare Halbjahres- und Jahreskarte (mit Foto) erhalten Sie bei Verlust gegen Nachweis einer behördlichen Verlust- oder Diebstahlanzeige bei GVB oder MVG Ersatz (Bearbeitungsgebühr: € 10,00).
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