Blinde, Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte erhalten alle Stundenkarten und 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 50 Prozent ermäßigt.
Zusätzlich dürfen sie mit jeder Verbundfahrkarte eine Begleitperson und einen Assistenzhund gratis mitnehmen.
Tipp: Bei häufigen und regelmäßigen Fahrten empfehlen wir gleich den Kauf einer normalen Vollpreis-Zeitkarte (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte)!
Blinde sowie Menschen mit Behinderung
Als Berechtigungsnachweis wird der österreichische orangefärbige Behindertenpass bzw. der neue Behindertenpass im Scheckkartenformat benötigt.
Der Grad der Behinderung muss mindestens 70 Prozent betragen.
Oder es muss der folgende Eintrag vorhanden sein: "Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."
Schwerkriegsbeschädigte
Als Berechtigungsnachweis dient der österreichische orangefärbige Schwerkriegsbeschädigtenausweis.
Zusätzlich: Schwerkriegsbeschädigte werden im Ortslinienverkehr kostenlos befördert. Dieser Passus darf im Schwerkriegsbeschädigtenausweis aber nicht durchgestrichen sein.
Als Ortslinienverkehr gelten in der Steiermark:
- städtische Linien in der Zone 101 (Graz) mit ein- und zweistelliger Nummer
- städtische Linien in der Zone 102 (Leoben/Trofaiach) mit ein- und zweistelliger Nummer
- städtische Linien in der Zone 103 (Bruck an der Mur/Kapfenberg) mit ein- und zweistelliger Nummer
- folgende Strecken auf Postbus-Linien:
2 Judenburg – Fohnsdorf
73 Judenburg – Reiterbauer
75 Stanz – Brandstatt / Fochnitz
167 St. Erhard – Mixnitz
613, 614, 615, 616 Stadtverkehr Leibnitz
822 Leoben – Trofaiach – Kammern
840 Leoben – St. Stefan – Lobming (früher 832)
862 Judenburg – Weißenkirchen in der Steiermark
941 Irdning Postamt – Raumberg Schule
955 Bad Aussee – Altaussee
956 Bad Aussee – Grundlsee – Wienern