Die Verkehrsverbund Steiermark GmbH ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.
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Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne per E-Mail an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt:
Verkehrsverbund Steiermark GmbH
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Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark L-GBG wenden. Die Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt über die Mail-Adresse
Die Beschwerden werden von der Gleichbehandlungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsbeauftragte dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.