Das Schüler*innen-Ticket ist der "Freifahrausweis" für alle Schüler*innen, die regelmäßig mit Verbundlinien zur Schule fahren. Dafür ist pro Schuljahr ein Selbstbehalt von € 19,60 zu bezahlen.
Die Tickets gibt´s für alle Schüler*innen bis zum Ende jenes Monats, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden.
Weiters muss für sie die österreichische Familienbeihilfe bezogen werden.
Der Hauptwohnsitz oder die Schule/Lehrstelle muss in der Steiermark liegen.
Schüler*innen müssen an mindestens vier Tagen pro Woche in die Schule fahren. Die Schule muss das Öffentlichkeitsrecht besitzen.
Für alle anderen Fälle gibt es das Top-Ticket.
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Wann gilt das Schüler*innen-Ticket?
Das Ticket gilt während des gesamten Schuljahres an Werktagen von Montag bis Samstag. Und es gilt auch in den "kleinen Ferien" (Weihnachten, Semester, Ostern, Herbst).
An Sonn- und Feiertagen und in den Sommerferien ist das Ticket nicht gültig.
Eine Aufzahlung auf das Top-Ticket ist jederzeit auch nachträglich möglich.Ausnahme: Maturant*innen erhalten das Schüler*innen-Ticket zunächst immer nur bis 31. Mai (siehe Häufige Fragen)
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Wo gilt das Schüler*innen-Ticket?
Innerhalb der städtischen Tarifzonen Graz, Leoben/Trofaiach und Bruck/Kapfenberg: Das Schüler*innen-Ticket gilt in den Zonen 101 (Graz), 102 (Leoben/Trofaiach) und 103 (Bruck/Kapfenberg) zunächst nur für die aufgedruckte Strecke.
Auf dieser Strecke dürfen alle verfügbaren städtischen Linien mit ein- und zweistelliger Nummer benützt werden.Beispiel: In Graz gilt das Ticket zwischen Hauptbahnhof und Lendplatz für die Buslinien 58 und 63 (es ist unbedeutend, wenn auf dem Ticket nur eine der beiden Linien aufgedruckt ist).
In der übrigen Steiermark gibt es im Prinzip keine Einschränkung: Dort dürfen gleich alle regionalen Verbundlinien in den aufgedruckten Tarifzonen benutzt werden – also alle Züge und RegioBusse mit dreistelliger Liniennummer.
* außer AnrufbusseSonderregelung von der Region über eine städtische Zonengrenze: Bei der Fahrt mit RegioBussen oder Zügen nach Graz, Leoben/Trofaiach oder Bruck/Kapfenberg dürfen alle regionalen Verkehrsmittel benutzt werden, die von der Nachbarzone in diese städtische Zone fahren.
Beispiel: Zwischen Laßnitzhöhe und Graz sind das die RegioBusse über Raaba und über Kainbach und die Züge über Raaba.
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Wie und wo bekommst du das Schüler*innen-Ticket?
1. Bestellformular holen
Hol dir bei deiner Schule ein Bestellformular. Du kannst dieses Formular auch hier herunterladen und ausdrucken.
Bestellformular Schüler*innen Schuljahr 2022/2023 | PDF
Bestellformular Schüler*innen neues Schuljahr 2023/2024 | PDFDu bezahlst den Selbstbehalt immer beim Verkehrsunternehmen (siehe Punkt 3).
2. Bestellformular ausfüllen und bestätigen lassen
Bitte fülle das Bestellformular vollständig aus und kreuze Schüler*innen-Ticket an.
Gib die genaue Einstiegshaltestelle im Wohnort und die Ausstiegshaltestelle im Schulort an. Weiters sind die benützten Verkehrsunternehmen und die Linien einzutragen.
Wenn du unsicher bist, ruf das jeweilige Verkehrsunternehmen oder unser ServiceCenter an: +43 50 678910.Das ausgefüllte Formular lässt du dann von der Schule bestätigen.
Du kannst auch gleich ein Top-Ticket beantragen.
3. Ticket bezahlen
Das Schüler*innen-Ticket kostet € 19,60. Bitte den Zahlungsbeleg aufbewahren.
Bezahlt werden kann das Ticket:- bei den meisten Verkehrsunternehmen – dort kann auch gleich der 4. Schritt erledigt werden
Standorte und Adressen aller Verkehrsunternehmen, die Schüler*innen-Tickets verkaufen - in allen RegioBussen
- in Bussen der Stadtwerke Leoben
- an ÖBB-Personenkassen und ÖBB-Ticketautomaten* (in ganz Österreich)
* Startseite Ticketautomat > Weitere Angebote > Regionaltickets > Steiermark > Jugendtickets - bei Zugpersonal von GKB und Steiermarkbahn (StB)
- im Onlineshop der Holding Graz
- Neu: im ÖBB-Ticketshop
4. Ticket bestellen/erhalten
Zum Schluss gibst du das bestätigte Bestellformular, den Zahlungsbeleg und ein aktuelles Passfoto bei einem Verkehrsunternehmen ab. In vielen Fällen kannst du das Ticket gleich mitnehmen.
Standorte und Adressen aller Verkehrsunternehmen, die Schüler*innen-Tickets ausstellenDu kannst alle Unterlagen auch in einem RegioBus abgeben oder sie per Post an ein Verkehrsunternehmen schicken. Wenn du ein frankiertes Rückkuvert beilegst, wird das Ticket dann per Post zugeschickt.
- bei den meisten Verkehrsunternehmen – dort kann auch gleich der 4. Schritt erledigt werden
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Spätere Aufzahlung auf das Top-Ticket
Eine Aufzahlung auf das Top-Ticket ist jederzeit möglich.
Einfach ein weiteres Bestellformular ausfüllen, Aufzahlungsticket ankreuzen und von der Schule bestätigen lassen.
Dann den Differenzbetrag von € 103,40 bezahlen (siehe Punkt 3.)
Den Zahlungsbeleg zusammen mit dem Schüler*innen-Ticket und dem ausgefüllten Bestellformular bei einem Verkehrsunternehmen abgeben.
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Freifahrt für schulpflichtige Asylwerber*innen
Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU GmbH) übernimmt die Abwicklung der Schülerfreifahrten für Asylwerber*innen/schulpflichtige Fremde in der Grundversorgung. Im Merkblatt wird die Vorgangsweise genau beschrieben.
Merkblatt | PDF
Bestellformular für schulpflichte Asylwerber*innen | PDF