Verbundtarif & Tarifbestimmungen

Verbundtarif & Tarifbestimmungen

Grundsätzlich gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark der steirische Verbundtarif. Mit Verbundfahrkarten können alle Öffis im Verkehrsverbund benützt werden.

 

Jede Verbundfahrkarte in der Steiermark ist eine Zonenfahrkarte – Sie kaufen sich also eine bestimmte Fläche für eine bestimmte Zeitdauer, in der Sie dann alle steirischen Verbundlinien benützen dürfen.

Der Tarifzonenplan ist dabei die Grundlage für die Fahrpreisberechnung in der Steiermark: Jeder Ort liegt in einer bestimmten Tarifzone. Eine Fahrt von A nach B definiert die Anzahl der benötigten Tarifzonen – und damit den Fahrpreis.

Fahrpreisrechner  FAQ Verbundtarif

 

TARIFBESTIMMUNGEN AB 1. JULI 2026

In den Tarifbestimmungen wird das gesamte Fahrkartenangebot im Verkehrsverbund Steiermark beschrieben, das auf den steirischen Verbundlinien gilt.

Darin werden auch alle Begriffe, allfällige Bedingungen und zusätzliche Angebote erläutert.
Am Ende des Dokuments findet man auch die jeweils gültige Fahrpreistabelle.

Download-IconTarifbestimmungen ab 1. Juli 2026 | PDF

 

Änderungen gegenüber den vorherigen Tarifbestimmungen

  • Tariferhöhung am 1. Juli 2026
    Die Fahrpreise werden am 1. Juli 2026 um durchschnittlich 3,5 % erhöht.
  • Teil B Pkt. 1.2. und 2.1.
    Ergänzung der Auflistung der im Verkehrsverbund Steiermark tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen um die Westbahn Management GmbH
  • Teil B Pkt. 2.2.
    Aktualisierung der Kontaktadressen der Ausgabestellen des KlimaTickets Steiermark
  • Tarifzonenplan
    Aktualisierung des Tarifzonenplans

 

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