Verbundtarif & Tarifbestimmungen

Verbundtarif & Tarifbestimmungen

Grundsätzlich gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark der steirische Verbundtarif. Mit Verbundfahrkarten können alle Öffis im Verkehrsverbund benützt werden.

 

Jede Verbundfahrkarte in der Steiermark ist eine Zonenfahrkarte – Sie kaufen sich also eine bestimmte Fläche für eine bestimmte Zeitdauer, in der Sie dann alle steirischen Verbundlinien benützen dürfen.

Der Tarifzonenplan* ist dabei die Grundlage für die Fahrpreisberechnung in der Steiermark: Jeder Ort liegt in einer bestimmten Tarifzone. Eine Fahrt von A nach B definiert die Anzahl der benötigten Tarifzonen – und damit den Fahrpreis.
* Koralmbahn ab 14. Dezember 2025

Fahrpreisrechner

 

TARIFBESTIMMUNGEN AB 1. JULI 2025

In den Tarifbestimmungen wird das gesamte Fahrkartenangebot im Verkehrsverbund Steiermark beschrieben, das auf den steirischen Verbundlinien gilt.

Darin werden auch alle Begriffe, allfällige Bedingungen und zusätzliche Angebote erläutert.
Am Ende des Dokuments findet man auch die jeweils gültige Fahrpreistabelle.

Download-IconNeue Tarifbestimmungen ab 1. Juli 2025 | PDF
Download-IconNeuer Tarifzonenplan mit Fahrpreisen ab 1. Juli 2025 | PDF

 

Änderungen gegenüber den vorherigen Tarifbestimmungen

  • Tariferhöhung am 1. Juli 2025
    Die Fahrpreise werden am 1. Juli 2025 um durchschnittlich 3 % erhöht.
  • Punkt 3.6.8. Eintrittskarten (Bühnen Graz GmbH) 
    Die Kooperation “Eintrittskarte = Fahrkarte” mit den Bühnen Graz wird um ein weiteres Jahr bis 31. August 2026 verlängert.
  • Anhang Tariferweiterungsbereiche 
    Neu fährt die Buslinie 561 zwischen Bad Radkersburg und Gornja Radgona.
  • Tarifzonenplan
    Aktualisierung des Liniennetzes im Tarifzonenplan
     

Tarifbestimmungen, gültig von 1. April bis 30. Juni 2025

Download-IconTarifbestimmungen | PDF

 

Änderungen gegenüber den Tarifbestimmungen davor

  • Punkt 2.2. 
    Aktualisierung der Kontaktadressen jener Stellen, die das KlimaTicket Steiermark ausgeben. 
  • Punkt 2.3.
    Die folgenden Ergänzungen werden vorgenommen:
    Bei ÖBB-Durchgangsfahrkarten (kombinierte Benützung eines Nah- und eines Fernverkehrszuges) wird eine Verspätungsentschädigung gewährt. 
    Hinsichtlich der Gründe für einen Entfall des Anspruchs auf eine Verspätungsentschädigung wird auf die Beförderungsbedingungen der Eisenbahnunternehmen verwiesen.
     

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