In den Tarifbestimmungen wird das gesamte Fahrkartenangebot im Verkehrsverbund Steiermark beschrieben, das auf den steirischen Verbundlinien gilt.
Dabei werden auch alle Begriffe, allfällige Bedingungen und zusätzliche Angebote erläutert.
Am Ende des Dokuments findet man auch die jeweils gültige Fahrpreistabelle.

Aktuelle Tarifbestimmungen ab 1. März 2023

 Tarifbestimmungen | PDF


Änderungen gegenüber den Tarifbestimmungen davor

  • Punkte 2.5. und 2.6.
    Redaktionelle Anpassungen

  • Punkt 2.17.
    Wegfall der Anerkennung von Halbjahres- und Jahreskarten (Ersatz durch KlimaTickets)

  • Punkt 3.5.  
    Ab 1. März 2023 werden keine Halbjahres- und Jahreskarten mehr ausgegeben, da diese durch das nochmals vergünstigte KlimaTicket Steiermark ersetzt werden.

  • Punkt 5.4.2.
    Im Zeitraum bis 31. Dezember 2023 gelten für Halbjahres- und Jahreskarten erleichterte Regelungen für die Fahrpreiserstattung, wenn auf ein KlimaTicket Steiermark umgestiegen wird. Es entfällt das Fahrpreisrückerstattungsentgelt und die Bewertung der verbrauchten Geltungsmonate erfolgt bei Halbjahreskarten auf Basis eines Sechstels und bei Jahreskarten auf Basis eines Zwölftels des Kartenpreises und nicht auf Basis des Monatskartenpreises. 

  • Punkt 5.5.
    Redaktionelle Anpassung

  • Teil B Punkt 2. Fahrpreisentschädigung bei Zugverspätungen und Zugausfällen
    Der Begriff Jahreskarte wird um den Begriff KlimaTicket Steiermark ergänzt, da ab 1. März 2023 nur noch KlimaTickets Steiermark und keine Jahreskarten mehr ausgegeben werden.

  • Fahrpreistabelle
    Die Fahrpreise für Halbjahreskarten und Jahreskarten entfallen, da diese ab 1. März 2023 nicht mehr ausgegeben werden. Für die KlimaTickets Steiermark werden ab 1. März 2023 günstigere Fahrpreise eingeführt.

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Verkehrsverbund Steiermark GmbH