Für Bahnkund*innen

Als Fahrgast haben Sie bestimmte Rechte auf Entschädigung, wenn Züge verspätet sind. Hier finden Sie eine vom Verkehrsministerium erstellte Übersicht Ihrer Ansprüche.


 


Für Buskund*innen

Da die Fahrgastrechte im Busbereich unter anderem nur dann angewendet werden, wenn die Strecke mindestens 250 Kilometer lang ist, haben wir für den Regionalverkehr innerhalb des Verkehrsverbundes Steiermark auf eine Darstellung verzichtet.

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Verkehrsverbund Steiermark GmbH