Verbundtarif & Tarifbestimmungen

Verbundtarif & Tarifbestimmungen

Grundsätzlich gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark der steirische Verbundtarif. Mit Verbundfahrkarten können alle Öffis im Verkehrsverbund benützt werden.

 

Jede Verbundfahrkarte in der Steiermark ist eine Zonenfahrkarte – Sie kaufen sich also eine bestimmte Fläche für eine bestimmte Zeitdauer, in der Sie dann alle steirischen Verbundlinien benützen dürfen.

Der Tarifzonenplan ist dabei die Grundlage für die Fahrpreisberechnung in der Steiermark: Jeder Ort liegt in einer bestimmten Tarifzone. Eine Fahrt von A nach B definiert die Anzahl der benötigten Tarifzonen – und damit den Fahrpreis.

Fahrpreisrechner  FAQ Verbundtarif

 

TARIFBESTIMMUNGEN AB 1. MAI 2026

In den Tarifbestimmungen wird das gesamte Fahrkartenangebot im Verkehrsverbund Steiermark beschrieben, das auf den steirischen Verbundlinien gilt.

Darin werden auch alle Begriffe, allfällige Bedingungen und zusätzliche Angebote erläutert.
Am Ende des Dokuments findet man auch die jeweils gültige Fahrpreistabelle.

Download-IconTarifbestimmungen ab 1. Mai 2026 | PDF
Download-IconTarifzonenplan mit Fahrpreisen seit 1. Juli 2025 | PDF

 

Änderungen gegenüber den vorherigen Tarifbestimmungen

  • Teil A Punkt 2.6. und Teil B Punkt 1.2. und 2.1.
    Änderung der Firmenbezeichnung von Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft m. b. H. auf Niederösterreich Bahnen GmbH
  • Punkt 2.18. 
    Regelung für die zulässigen Haustarifangebote und die Verbundtarifexklusivität bei der Westbahn Management GmbH
  • Punkt 2.22. 
    Der Übergang von der Basis-Komfortklasse auf eine höhere Komfortklasse erfolgt nach den Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen.
  • Punkt 3.6.8. Eintrittskarten (Bühnen Graz GmbH) 
    Die Eintrittskarten gelten vier statt bisher drei Stunden vor Beginn der Veranstaltung als Fahrkarte. Die Aktion wird bis 31. August 2027 verlängert.
  • Punkt 3.7.3. 
    Erhöhung des Selbstbehalts von € 19,60 auf 29,60
  • Punkt 3.8.1. 
    Austauschschüler*innen haben die Möglichkeit zum Erwerb des Top-Tickets für Schüler*innen.
  • Punkt 3.10.1. 
    Streichung des Verweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das KlimaTicket Ö18, das nicht mehr verkauft wird.
  • Redaktionelle Änderungen
    Zum besseren Verständnis werden die definierten Altersgrenzen zusätzlich erläutert.
  • Fahrpreistabelle
    Erhöhung der Fahrpreise für das Top-Ticket für Schüler*innen und Lehrlinge, des Aufzahlungstickets und des Selbstbehalts
  • Tarifzonenplan
    Aktualisierung des Tarifzonenplans

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